
Die Mitglieder des Gemeindekirchenrats (GKR), Älteste genannt, werden alle sechs Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind alle zum Abendmahl zugelassenen Mitglieder der Kirchengemeinde, die mindestens 14 Jahre alt sind (aktives Wahlrecht). Wählbar sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, „die zum Abendmahl zugelassen sind, am Leben der Kirchengemeinde teilnehmen, sich zu Wort und Sakrament halten und bereit sind, über die innere und äußere Lage der Kirchengemeinde Kenntnis und Urteil zu gewinnen. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.“ (GO, Art. 19, Abs. 1)
Der GKR trifft sich zu seiner nicht öffentlichen Sitzung einmal im Monat, in der Regel am ersten Mittwoch im Monat. Anträge sind zwei Wochen vor der Sitzung bei dem GKR-Vorsitzenden, Herrn Rahn, einzureichen:
Jürgen Rahn
Tel: (030) 9430102
Mail: gkr-vorsitz@kirche-karow.de
Die aktuellen Mitglieder sind:

Vorsitzender

Stellvertr. Vorsitzender

Ältester

Ältester

Älteste

Ältester

Älteste

Ältester

Ältester

Ersatzälteste

Ersatzälteste

Ersatzälteste

berufener Ältester
