Die Mitglieder des Gemeindekirchenrats (GKR), Älteste genannt, werden alle sechs Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind alle zum Abendmahl zugelassenen Mitglieder der Kirchengemeinde, die mindestens 14 Jahre alt sind (aktives Wahlrecht). Wählbar sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, „die zum Abendmahl zugelassen sind, am Leben der Kirchengemeinde teilnehmen, sich zu Wort und Sakrament halten und bereit sind, über die innere und äußere Lage der Kirchengemeinde Kenntnis und Urteil zu gewinnen. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.“ (GO, Art. 19, Abs. 1)
Der GKR trifft sich zu seiner nicht öffentlichen Sitzung einmal im Monat, in der Regel am ersten Mittwoch im Monat. Anträge sind spätestens zwei Wochen vor der Sitzung bei dem GKR-Vorsitzenden, Herrn Rahn, einzureichen:
Anke Benndorf, Jannes Bergmann, Frank Drathschmidt, Manuel Gooth, Sandy Mohns, Jürgen Rahn (Vorsitzender), Hans-Christian Seeliger, Frithjof Timm, Jörg Zabka (Pfarrer, stellv. Vorsitzender)
Ersatzälteste sind:
Ana Paula Geiser-Eßbach, Andreas Höfgen, Andrea Kraft, Carola Schürkamp, Silvia Stange (Die Ersatzältesten nehmen mit beratender Stimme an allen Sitzungen teil und haben Stimmrecht, wenn Älteste abwesend sind.)